Mietbedingungen

I. Vertragsschluss

Zwischen Mieter und Vermieter wird ein rechtsverbindlicher Mietvertrag abgeschlossen. Der Mietvertrag kommt zustande, sobald die Buchungsanfrage des angehenden Mieters vom Vermieter bestätigt wurde. Die Buchungsanfrage kann elektronisch (ausschließlich über die Homepage des Vermieters und das Formular „Buchungsanfrage“ oder das Portal traum-ferienwohnungen bzw. http://www.meinefewo.de bzw. http://www.tuivillas.com), telefonisch oder über die Touristinfo der Gemeinde Bergen erfolgen. Die Annahme des Mietangebots erfolgt durch den Mieter entweder elektronisch, per Fax oder per Email. Der Mieter kann bei telefonischer Angebotsannahme die Bestätigung per Email verlangen.

Mit der Buchungsanfrage erkennt der angehende Mieter die Mietbedingungen an.

Sollten auf anderen elektronischen Portalen abweichende Mietbedingungen stehen, so gehen die Mietbedingungen auf der Homepage des Vermieters vor.

II. Mietdauer, An- und Abreise

Die Mindestmietdauer beträgt 3 Übernachtungen.

Bei einer geringeren Mietdauer wird ein Zuschlag erhoben. Bei einer Mietdauer von mehr als 21 Übernachtungen wird eine Mietpreisminderung möglich.

An- und Abreise können an jedem Tag erfolgen, wobei die Anreise am Anreisetag nicht vor 15:00 Uhr und nicht nach 22:00 Uhr erfolgt und die Abreise bis 10:00 Uhr zu erfolgen hat. Abweichungen hiervon sind im beiderseitigen Einvernehmen möglich, bedürfen jedoch einer gesonderten Vereinbarung, die formlos erfolgen kann

III. Leistungen des Vermieters

Mit Abschluss des Mietvertrages stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter für die vereinbarte Aufenthaltsdauer und zum vereinbarten Preis zur privaten Unterkunft als Ferienwohnung zur Verfügung.

Darin inkludiert sind die üblichen Nebenkosten (Heizung, Strom, Wasser, TV-Anschlussgebühren), sofern auf der Seite Preise keine anderen Angaben (z.B. zzgl. Energiekostenpauschale) aufgeführt sind.

Das Mietobjekt darf nur von den im Mietvertrag vereinbarten Personen bewohnt werden. Kinder gelten dabei als volle Personen. Tiere, auch Haustiere, jeglicher Art sind nicht zulässig.

IV. Optionale Leistungen

Optional kann Ihnen bereitgestellt werden:

  • Telefon
  • Internet W-LAN
  • Eigene Türsprechstelle

Ein Anspruch auf die Bereitstellung dieser optionalen Zusatzleistungen besteht nicht. Der Vermieter kann die Beauftragung ablehnen.

Für Telefon wird eine Nutzungsgebühr erhoben. Die Nutzung dieser Dienste darf ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erfolgen. Rechtswidrige Inhalte oder Dienste dürfen nicht in Anspruch genommen werden. Der Telefondienst darf abgehend nur national erfolgen. Der Internetdienst darf ausschließlich im Rahmen eines durchschnittlichen privaten Nutzungsverhaltens in Anspruch genommen werden. Up- und Downloads sind nur in normalem Maße zulässig. Der Mieter stimmt bei Beauftragung dieser optionalen Leistungen zu, dass die Nutzung des Internets protokolliert wird und bei Nutzung des Telefondienstes die Verbindungsdaten (Datum, Uhrzeit, Rufnummer, Dauer) aufgezeichnet werden. Der Vermieter verpflichtet sich, dass bei Nutzung des Telefondienstes keine weiteren Daten, insb. nicht das gesprochene Wort, aufgezeichnet werden. Bzgl. der Internet-Nutzung akzeptiert der Mieter bei der ersten Anmeldung die W-LAN-Nutzungsbedingungen.

Die Nutzungsgebühren für Telefon werden bei Auszug erhoben und sind sofort fällig.

Verstößt der Mieter gegen die Nutzungsbedingungen, kann der Vermieter die Leistungen sofort kündigen und die Nutzung technisch sofort unterbinden. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

Der Mieter haftet alleinig für die von ihm verwendeten Endgeräte. Eine Haftung durch den Vermieter für Schäden an den Endgeräten wird ausgeschlossen.

Bei der Einrichtung der beauftragten Leistungen hat der Mieter mitzuwirken. Er hat insbesondere dem Vermieter das Betreten der Ferienwohnung zur Einrichtung der Dienste zu gestatten sowie technische Daten seiner Endgeräte dem Vermieter zur Verfügung zu stellen (insb. MAC-Adresse der Netzwerkkarte bei Nutzung des Internetdienstes).

V. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die Ferieneinrichtung reinlich zu halten und das Inventar pfleglich zu behandeln und bei der Abreise besenrein (bzw. Reinigung mit Staubsauger) zu verlassen.

Schäden, die durch ihn oder einen Mitbewohner an der Mietsache entstehen, hat er dem Vermieter umgehend mitzuteilen und zu ersetzen.

Anfallender Müll ist zu trennen und in die dafür auf dem Grundstück bereitgestellten Einrichtungen zu entsorgen.

Rauchen ist in der Ferienwohnung verboten, wobei das Rauchen auf dem Balkon unter der Bedingung zulässig ist, dass Rauchabfälle rückstandslos entsorgt werden.

Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden.

Besitz und Konsum von Mitteln, die dem Gesetz über Betäubungsmittel (BtMG) unterliegen, ist strengstens untersagt. Zuwiderhandlungen werden ohne Ausnahme zur Anzeige gebracht. Davon ausgenommen ist der Besitz und Konsum dieser Mittel, wenn Sie auf Grund ärztlicher Legitimation erfolgen und damit nicht nach dem BtMG verfolgt werden.

Verstöße gegen die Auflagen bzgl. Rauchen, Haustiere, Betäubungsmittel stellen eine schwerwiegende Verletzung der Vertragspflichten dar und berechtigen den Vermieter zur Erhebung einer Vertragsstrafe i.H.d. vereinbarten Mietpreises für die gesamte Mietdauer und zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die fristlose Kündigung erfolgt schriftlich. Der Auszug ist binnen zwei Stunden nach Zugang der Kündigung zu vollenden.

Bei späterer Anreise bzw. früherer Abreise – aus Gründen, die vom Vermieter nicht zu vertreten sind – hat der Mieter keinen Anspruch auf Erstattung von Teilen des Mietpreises.

VI. Preise

Es gelten die jeweils zum Vertragsschluss auf der Homepage unter Preise veröffentlichten Preise.

VII. Zahlung

Nach Vertragsschluss wird eine Anzahlung i.H.v. 30% des Gesamtpreises sofort fällig.
Der Anzahlungsbetrag ist binnen 7 Tagen nach Vertragsschluss auf das Konto des Vermieters zu überweisen.

Die Kontodaten werden per Email vom Vermieter zur Verfügung gestellt.

Die Restzahlung ist bis spätestens 30Tage vor Beginn der vereinbarten Miete zu überweisen.

Bei Buchungen innerhalb von 30 Tagen vor Anreise wird der vereinbarte Mietpreis sofort fällig.

In Einzelfällen kann in beiderseitigem Einvernehmen von der Entrichtung einer Anzahlung abgesehen werden.

Erfolgen Zahlungen nicht fristgerecht, so ist der Vermieter zum Rücktritt vom Vertrag und zur Berechnung von Stornierungsgebühren berechtigt.

VIII. Mängel und Abhilfe

Der Mieter erhält bei Schlüsselübergabe eine Inventarliste. Vollständigkeit und Zustand des Inventars sind bei Einzug unverzüglich zu überprüfen. Zeigt der Mieter nicht binnen einer Stunde nach Einzug Mängel beim Vermieter an, werden diese uneingeschränkt dem Mieter zugerechnet, es sei denn, er kann nachweisen, dass die Mängel vor Einzug bereits vorhanden waren.

Sollten während des Mietverhältnisses  Mängel festgestellt werden, so ist der Mieter verpflichtet, diese unverzüglich zu melden, damit deren Überprüfung und Beseitigung erfolgen kann.

Der Mieter ist nicht zur eigenständigen Abhilfe berechtigt. Ist der Vermieter nicht erreichbar und ist die unverzügliche Abhilfe zwingend erforderlich, um eine gravierende Schadensvertiefung zu vermeiden, so ist der Mieter verpflichtet, die unbedingt erforderlichen Abhilfemaßnahmen einzuleiten. Der Vermieter ist unverzüglich zu unterrichten.

IX. Haftung

Der Vermieter übernimmt keine Haftung bei Diebstahl, Feuer-, Elektro- und Wasserschaden am Eigentum des Mieters. Der Mieter haftet für eine durch ihn vorgenommene nicht ordnungsgemäße Inbetriebnahme der Heizung sowie der in der Wohnung befindlichen elektrischen Geräte, auch der Küchengeräte.

X. Stornierung

Stornierungen bedürfen der Schriftform bzw. elektronischer Form (Email).

Der Anzahlungsbetrag wird im Falle des Vertragsrücktritts des Mieters bis 12 Wochen vor Mietbeginn vom Vermieter als Stornogebühr einbehalten.

Darüber hinaus gelten nachfolgende Stornierungsbedingungen. Die Stornierungsfristen und -gebühren sind unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses, sondern richten sich stets nach dem im Mietvertrag vereinbarten Datum des Mietbeginns.

bis 28 Tage vor Mietbeginn: 50% der Gesamtmiete;
bis 14 Tage vor Mietbeginn: 60% der Gesamtmiete;
bis 7 Tage vor Mietbeginn: 70% der Gesamtmiete;
bei Rücktritt unter 7 Tagen vor Mietbeginn: 100 % der Gesamtmiete

XI. Kündigung des Mietvertrages

Der Vermieter kann den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter oder eine der mitreisenden Personen sich trotz einer Abmahnung durch den Vermieter in störender oder zerstörerischer Weise verhält und ein Verbleiben in der Ferienwohnung den anderen Hausbewohnern nicht zugemutet werden kann oder für den Zustand der Mietwohnung durch das Verhalten eine Gefahr der Wertminderung besteht oder Verstöße gegen Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland vorliegen.

Im Übrigen kann der Vermieter dem Mieter ohne Einhaltung einer Frist und ohne gesonderte Abmahnung kündigen, wenn der Mieter gegen die Auflagen zum Rauchen, zu Haustieren oder Betäubungsmitteln verstößt oder bei der Nutzung optional beauftragter Telekommunikationsleistungen (Telefon und Internet) gegen Rechtsvorschriften verstößt.

Im Falle einer fristlosen Kündigung (mit und ohne Abmahnung) behält der Vermieter den Anspruch auf den Mietpreis. Sonstige Ansprüche, insb. Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.

Der Vermieter kann den Mietvertrag kündigen, wenn das Mietobjekt durch höhere Gewalt (z. B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen, Feuer etc.) erheblich beeinträchtigt oder gefährdet wird oder aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht mehr beziehbar ist. Der eingezahlte Mietpreis wird unverzüglich zurück erstattet. Weitere Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen. Für erbrachte Leistungen kann der Vermieter eine angemessene Entschädigung verlangen.

XII. Vermieterinformationen

Um eine jederzeitige Information der Vermieter sicherzustellen, sind die Erreichbarkeiten in der Ferienwohnung ausgehängt. Sind die Vermieter dennoch nicht erreichbar, ist insb. bei Schadensmeldungen eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen. In diesen Fällen ist zwingend jede bekannt gegebene Rufnummer anzuwählen.

XIII. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Bergen.

 

Bergen, den 4. März 2017, Georg und Hannelore Meier